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Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Landesregierung Jagdgesetz für das Land Brandenburg


Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg

Postfach 601150  14411 Potsdam   

Bad Belzig, 02.04.22


Betreff: Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Landesregierung Jagdgesetz für das Land Brandenburg

 

Sehr geehrter Herr Minister Axel Vogel, sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung,

 

VORWORT

 

Der englische Philosoph Jeremy Bentham sagte: ,,Es gibt kein einzelnes Merkmal das alle Menschen von allen Tieren unterscheidet. Aus diesem Grund gibt es keine logische Begründung dafür, allen Menschen, nicht aber den Tieren ein Recht auf Leben, Unversehrtheit und Freiheit zuzugestehen."

 

+++ Im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen haben Christoph Maisack, Barbara Felde und Linda Gregori (Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht, DJGT) ein Gutachten zur Reform des Tierschutzrechts einschließlich eines Gesetzesentwurfs erstellt. Mit dem Gesetzesentwurf ist ein Normengefüge gelungen, das die dem Tierschutzrecht durch Art. 20 a GG verliehene Gewichtigkeit widerspiegelt, bisherige Gesetzeslücken schließt und dort Klarheit schafft, wo sie bisher vermisst wurde.

 

Die in diesem Zusammenhang gemachte Aussage ist hierbei besonders zu beachten:

„Die bisher hier enthaltene Unberührtheitsklausel zugunsten des Jagd- und des Naturschutzrechts entfällt – wie auch an anderer Stelle. Sie steht, was das Jagdrecht angeht, in Widerspruch zu § 44a BJagdG, wo es heißt: „Vorschriften des Tierschutzrechts bleiben unberührt“. Wenn demnach das Tierschutzrecht im Zweifel Vorrang vor dem Jagdrecht hat, ist es nicht möglich, tierschutzrechtliche Vorschriften ausdrücklich unter einen Jagdrechtsvorbehalt zu stellen und sie damit entgegen § 44a BJagdG dem Jagdrecht nachzuordnen. […] Gesetze, die das Jagdwesen regeln, dürfen die Bestimmungen des Tierschutzrechts weder aufheben noch aushöhlen noch in ihrer Reichweite einschränken.“ +++(Quelle:https://www.wildtierschutz-deutschland.de/single-post/neues-tierschutzgesetz)


Im Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN heißt es deutlich:

(71) Artenschutz erfordert den Schutz von Lebensräumen und mehr Wissen. Ziel ist der Auf- und Ausbau eines vernetzten Verbundes von Schutzflächen sowie eine naturgerechte Land- und Waldwirtschaft. Das Vollzugsdefizit im Natur-, Umwelt und Klimaschutz gehört beendet. Die Forschung über die verschiedenen Arten, ihre Bestandssichtung und ihr Zusammenspiel im Ökosystem soll gefördert und digital unterstützt werden, denn geschätzt sind heute weniger als ein Viertel aller Arten bekannt. Intensivierte Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit erhöht das Bewusstsein für die Bedeutung des Artenschutzes und den respektvollen Umgang mit der Natur. Zum Schutz von Arten gehört es auch, den kommerziellen Wildtierhandel und die Trophäenjagd effektiv zu unterbinden.

 

STELLUNGNAHME

 

Nicht zuletzt die nachfolgenden Äußerungen des Landesjagdverbandes zeigen deutlich, welche rückschrittlichen, respektlosen und verschobenen Denkweisen sich im Verein der Hobbyjäger festgesetzt haben.

 

„Das vorgelegte Gesetz ist untauglich. Hege und Pflege des Lebensraumes unserer Wildtiere würde durch dieses Gesetz faktisch entfallen. Das wollen wir nicht hinnehmen, denn die Wildtiere, die Natur und die Umwelt unserer Heimat sind für unseren Verband eine unverrückbare Grundlage, die sich auch im Gesetz wiederfinden müssen. Minister Vogel versucht über ein schlecht gemachtes und von jeder Fachkenntnis ungetrübtem Jagdgesetz ideologisch ausgerichteten Klimaschutz voran zu treiben. Doch das hilft weder dem Klima noch der Umwelt.“ (Quelle: https://www.ljv-brandenburg.de/)

 

Trotzdem wir uns grundsätzlich für die Abschaffung der Hobbyjagd engagieren, sehen wir viele von den vorgeschlagenen Änderungen als zeitgemäß und als ersten Schritt in eine friedliche Zukunft aller Lebewesen an.

Die vorgesehene Verkleinerung der Mindestgröße eines Eigenjagdbezirkes, das Verbot von Schlagfallen, die Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen, das Verbot von Baujagden, das Verbot von Fütterungen und Kirrungen und das Verbot vom Abschuss von Haustieren sind beispielgebend für einen Weg in eine bessere Zukunft für Flora und Fauna.

 

In jedem Jahr (Tendenz steigend) werden in Deutschland 7 Millionen Wildtiere durch Jäger und Jägerinnen getötet! Das sind 19.178 pro Tag, 799 pro Stunde, 13 pro Minute…

DAS MUSS EIN ENDE HABEN!!!

 

ÄNDERUNGSVORSCHLÄGE:

 

1.   Deutliches Verbot von „Jagdwettkämpfen“ bei Gesellschaftsjagden und ähnlichen Veranstaltungen!

+++ Wenn Größe, Menge oder Aussehen der Opfer Prämissen der Jagd sind, geht es nicht mehr um Hege und Pflege sondern um egoistisches, menschliches Geltungsbedürfnis! +++

 

2.   Einstellung der Fuchsjagd nach dem Beispiel von Luxemburg!

 

+++ Die ständigen Nachstellungen, die durch die Jagd auf dem Fuchs lasten, führen zu Störungen der sozialen Organisation. Normalerweise halten Füchse nur mit einer Füchsin intimen Kontakt, doch unter starkem Jagddruck paart sich der Rüde mit so vielen Weibchen wie möglich. Hierdurch werden die durch die Bejagung erlittenen Verluste rasch ausgeglichen. Jede Dezimierungsmaßnahme durch Jäger ist also von vornherein zum Scheitern verurteilt. +++

 

3.   Vollständiges Verbot der Jagd in allen Natur-und Tierschutzgebieten!

 

4.   Reduzierung der Hobbyjäger und Einsatz von Berufsjägern und Rangern!

 

+++ Die intensive Jagd von „Freizeitjägern“ beeinflusst das Verhalten von Wildtieren. Es macht sie scheu und zerstört wichtige Verhaltensmuster in ihrem sozialen Zusammenleben. Rehe die sich normalerweise am Waldrand aufhalten werden durch den Jagddruck immer scheuer und verstecken sich im Wald wo es dann zu mehr Verbiss kommt. +++

 

5.   Psychologische Überprüfung im Rahmen der Jagd-und Waffenscheinprüfung und starke Reduzierung der Waffen in privaten Haushalten.

 

In der Hoffnung auf eine positive Antwort ihrerseits, bedanken wir uns für ihre Aufmerksamkeit und verbleiben

 

mit freundlichen Grüßen

Jürgen Hauschke

1.Vorsitzender

Initiative für die Natur e.V.



SCHLUSS MIT DER TIERQUAL!!!

Initiative für die Natur

Hermann-Lielje-Str.1

14806 Bad Belzig

Tel: 033841/35055

www.initiative-natur.de

                                                                                        Bad Belzig, 01. März 2021


Ministerium für Soziales, Gesundheit,

Integration und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg

Henning-von-Tresckow-Straße 2 - 13

14467 Potsdam

 

 

 

Tiertransporte aus dem Land Brandenburg

 

Sehr geehrte Frau Ministerin,

 

mit großem Interesse haben wir Ihren Erlass vom 17. Februar 2021 zur Kenntnis genommen, durch den unnötiges Tierleid während langer Transporte – vor allem in Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union – vermieden werden soll.

 

Uns ist auch bekannt, dass grenzüberschreitende Tiertransporte nicht grundsätzlich verboten werden können. Mit Ihrem Erlass haben Sie zwar einen weiteren Schritt zur Vermeidung unnötigen Leides von Tieren auf deren oft mehrtätigem Weg in Drittstaaten gemacht. Uns erscheinen diese Vorschriften jedoch nicht ausreichend.

 

Das Land Brandenburg liegt geographisch gerade für Transporte nach Osteuropa und Asien sehr günstig. Hinzu kommt, dass viele alte Stallanlagen leer stehen, die genutzt werden, um Tiere aus anderen deutschen Bundesländern „zu sammeln“ und auf ihren Weitertransport in Drittstaaten vorzubereiten. Das sind nur zwei Gründe, weshalb in Brandenburg überdurchschnittlich viele Tiertransporte genehmigt werden.

 

Tiertransporte stellen aber eine enorme Belastung für die Tiere durch Hunger, Durst, außerordentlich beengte Platzverhältnisse, unangepasste Temperaturen usw. 
– Leiden, das vermeidbar wäre – dar. Deshalb kommt es auf den Transportwegen immer wieder zu schweren Erkrankungen und Todesfällen. Teilweise zeigen sich die negativen Folgen der tagelangen Transporte erst nach der Ankunft der Tiere. Folgen der langen Fahrtzeit und der kurzen Ruhepausen. Das kann keinesfalls im Interesse der Tiere liegen, sondern entspricht ausschließlich dem Interesse der Transportunternehmer und Tierzüchter.

 

Wir fordern einen sofortigen Stopp von rechtswidrigen Tiertransporten per Verwaltungsakt auf der Ermächtigungsgrundlage des § 16 a Tierschutzgesetz! Der Verwaltungsakt kann von Ihnen in Form einer Verbotsverfügung erlassen werden.

 

Wir bitten Sie, Frau Ministerin, Einfluss darauf zu nehmen, dass Tiertransporte nur genehmigt werden, wenn im Vorfeld gesichert werden kann, dass sämtliche Tierschutzvorschriften – und zwar mindestens vom Start des Transports bis zur Unterbringung der Tiere am Zielort – eingehalten werden können und das nachprüfbar ist. Nach § 16a Satz 1 TierSchG trifft die zuständige Behörde die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen.

 

„Nach § 16a Satz 2 TierSchG „kann“ die Behörde die verhältnismäßigen, unter anderem dort konkret aufgelisteten, Anordnungen treffen. Auch unter dem Staatsziel Tierschutz gemäß Art. 20a GG müssen besondere Gründe vorliegen, die ein Nichteinschreiten rechtfertigen, um ausnahmsweise untätig zu bleiben. § 16a TierSchG ist auch insoweit als verfassungskonform auszulegen. Der Behörde wird durch Art. 20a GG eine Schutzpflicht für das Tier auferlegt. Es ist daher mit der Verfassung nicht vereinbar, bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen nach § 16a TierSchG und damit einer Gefahr oder bereits eingetretenen Schädigung des Tieres, der Behörde eine Wahl dahingehend zuzugestehen, ob sie einschreitet oder nicht. Seit der Einführung des Art. 20a GG bleibt kein Raum mehr für eine Meinung, die ein Entschließungsermessen annimmt. Denn nur, wenn eine Pflicht zum Einschreiten der Behörde angenommen wird, kann das Land Brandenburg der als Staatsziel eingeführten Wertigkeit des Tierschutzes gerecht werden.

 

Um in jedem Einzelfall eine Entscheidung im Sinne des größtmöglichen Tierwohls treffen zu können, sollten in dem Verfahren zur Genehmigung der Tiertransporte Angaben zu den Bedingungen am Zielort verlangt werden. Es ist doch allgemein bekannt, dass dort, wo die Kontrollen durch die Europäische Union enden, jedweder Tierschutz gemäß den hiesigen Vorgaben endet.

 

Abschließend bitten wir um Ausführungen dazu, was Ihr Ministerium und Ihre Partei künftig unternehmen werden, um die europaweite Gesetzgebung dahin zu ändern, dass die Kontrollen für derartige Tiertransporte verschärft und einfacher zurückgewiesen werden können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jana Buske

Karen Voss

Jürgen Hauschke

Vorsitzende



HILFERUF NACH BRÜSSEL!!!

Initiative für die Natur

Hermann-Lielje-Str.1,14806 Bad Belzig, Tel: 033841/35055 


Landtag Brandenburg

Am Markt 1

14467 Potsdam

 

Offener Brief an die Fraktionen: SPD, CDU, Grüne/B90

   

 

                                                                                           Bad Belzig, 20.01.2021

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit der Übergabe unsere Petition 204/7 vom 21.01.2020 „Der Wolf kommt in mein (sein) Heimatland“, haben 34.174 Bürger dem Landtag Brandenburg mitgeteilt, dass sie mit der brandenburgischen Wolfsschutzverordnung nicht einverstanden sind.

Beim Übergabegespräch und im Antwortschreiben wurde uns der Eindruck vermittelt, dass der Landtag unsere Einwände versteht und beachten wird.

 

Wie zum Hohn wird nun, im Schatten der Corona-Krise, eine Verschärfung der Maßnahmen gegen den streng geschützten Wolf vorgeschlagen und geplant. Die Landesregierung knickt, trotz sinkender Rissvorfälle, vor der Anti-Wolf-Lobby ein und entscheidet sich für die Wirtschaft und gegen die Natur!

Da sämtliche wissenschaftlichen Abhandlungen über die Auswirkungen der von Ihnen angestrebten Maßnahmen bekannt sind, werden wir hier nicht zu Ihrer Wissensstandverbesserung beitragen.

Wir verlangen als Bürger dieses Landes, dass Sie nach bestem Wissen und Gewissen handeln und die entsprechende Verantwortung für ihr Handeln zu 100% übernehmen!

 

1.   Laut Umfragen ist die Mehrheit der Brandenburger Bürger gegen den Abschuss von Wölfen. Handeln Sie entsprechend!

2.   Die entsprechenden EU-Gremien prüfen bereits die letzten Bundesbeschlüsse zum Thema Wolfstötung und es sind erhebliche Strafzahlungen zu befürchten. Wir weigern uns Ihre Fehler mit unseren Steuern zu bezahlen! Handeln Sie entsprechend!

3.   Nicht zuletzt die derzeitige Pandemie mit all ihren Folgen zeigt deutlich, dass die Einmischung in die Natur und die erbärmliche Praxis der „Nutztierhaltung“ ein wesentlicher Faktor für solche Katastrophen sind! Handeln Sie entsprechend!

 

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Hauschke

Initiative für die Natur

www.initiative-natur.de


Offener Brief an den Brandenburger Landtag

Initiative für die Natur

Hermann-Lielje-Str.1,14806 Bad Belzig, Tel: 033841/35055 


Landtag Brandenburg

Am Markt 1

14467 Potsdam

 

Offener Brief an die Fraktionen: SPD, CDU, Grüne/B90

   

 

                                                                                           Bad Belzig, 20.01.2021

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit der Übergabe unsere Petition 204/7 vom 21.01.2020 „Der Wolf kommt in mein (sein) Heimatland“, haben 34.174 Bürger dem Landtag Brandenburg mitgeteilt, dass sie mit der brandenburgischen Wolfsschutzverordnung nicht einverstanden sind.

Beim Übergabegespräch und im Antwortschreiben wurde uns der Eindruck vermittelt, dass der Landtag unsere Einwände versteht und beachten wird.

 

Wie zum Hohn wird nun, im Schatten der Corona-Krise, eine Verschärfung der Maßnahmen gegen den streng geschützten Wolf vorgeschlagen und geplant. Die Landesregierung knickt, trotz sinkender Rissvorfälle, vor der Anti-Wolf-Lobby ein und entscheidet sich für die Wirtschaft und gegen die Natur!

Da sämtliche wissenschaftlichen Abhandlungen über die Auswirkungen der von Ihnen angestrebten Maßnahmen bekannt sind, werden wir hier nicht zu Ihrer Wissensstandverbesserung beitragen.

Wir verlangen als Bürger dieses Landes, dass Sie nach bestem Wissen und Gewissen handeln und die entsprechende Verantwortung für ihr Handeln zu 100% übernehmen!

 

1.   Laut Umfragen ist die Mehrheit der Brandenburger Bürger gegen den Abschuss von Wölfen. Handeln Sie entsprechend!

2.   Die entsprechenden EU-Gremien prüfen bereits die letzten Bundesbeschlüsse zum Thema Wolfstötung und es sind erhebliche Strafzahlungen zu befürchten. Wir weigern uns Ihre Fehler mit unseren Steuern zu bezahlen! Handeln Sie entsprechend!

3.   Nicht zuletzt die derzeitige Pandemie mit all ihren Folgen zeigt deutlich, dass die Einmischung in die Natur und die erbärmliche Praxis der „Nutztierhaltung“ ein wesentlicher Faktor für solche Katastrophen sind! Handeln Sie entsprechend!

 

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Hauschke

Initiative für die Natur

www.initiative-natur.de


Antwort 21.01.2021 von Benjamin Raschke Bündnis90/Grüne


Lieber Herr Hauschke,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Wolfsmanagement in Brandenburg, auf die ich gerne näher eingehen möchte.

Wie schon bei facebook dargestellt, ist der Antrag in der Presse etwas schräg vermittelt worden. Den Antrag finden Sie hier, dann können Sie sich selbst ein Bild machen. https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/servlet.starweb?path=LBB/ELVIS/LISSHVP.web&search=V-333830

Für uns ist eindeutig: Der Wolf steht in Brandenburg berechtigter Weise unter besonderem Schutz. Nicht nur ist er Ureinwohner und Wiederkehrer in Brandenburg, sondern auch als eine wichtige Komponente im ökologischen Gefüge unserer Wälder und als Helfer beim Waldumbau. Wölfe tragen zur Reduzierung der überhöhten Schalenwildbestände bei – und damit zur Förderung der Naturverjüngung. Für den Erhalt und die Entwicklung von klimaresilienten Wäldern spielt der Wolf daher eine bedeutende Rolle. Unsere bündnisgrüne Haltung zum Wolf ist klar - auch wir sind Pro-Wolf und Pro-Natur und setzen uns deswegen im Landtag dafür ein, dass unsere Wolfsbestände in Brandenburg weiterhin unter besonderem Schutz stehen.

Um die Brandenburgische Kulturlandschaft zu erhalten, die Artenvielfalt zu schützen und artgerechte Tierhaltung zu fördern, setzen wir uns für die Weidetierhaltung ein. Der Schutz der Weidetierbestände ist im Wolfsmanagement unseres Landes deswegen von hoher Priorität. Mit der Ausbreitung der Wolfspopulation treten aber auch Konflikte mit der Weidetierhaltung auf, vor allem in Gebieten, die der Wolf neu besiedelt und in denen sich die Weidetierhalter*innen noch nicht auf den neuen „Nachbarn“ eingestellt haben. Dieses neue Miteinander können wir durch effektive Präventionsmaßnahmen fördern.

Der Antrag der Koalitionsfraktionen veranlasst, dass die Brandenburgische Wolfsverordnung an das novellierte Bundesnaturschutzgesetz angepasst wird. Schon in der heutigen Wolfsverordung ist der Abschuss von Einzeltieren und Rudeln zulässig. Was sich auch durch die Anpassung ans Bundesrecht nicht ändert: Wölfe dürfen weiterhin nur unter sehr strengen Voraussetzungen und nach einer erfolgten Einzelfallprüfung im Nachgang eines Rissereignisses geschossen werden. Außerdem setzt die Entschädigung für Weidetierhalter*innen voraus, dass die Weidetiere durch zumutbare Herdenschutzmaßnahmen geschützt waren. Prävention ist für uns eine der wichtigsten Säulen in der Vereinbarkeit von Wolfsschutz und Weidetierhaltung. Falls aber bei einem Rissereignis der Schaden auch nach der Einzelfallprüfung keinem Einzeltier eines Rudels zugeordnet werden kann, dürfen einzelne Tiere des Rudels in engem räumlichem und zeitlichem Zusammenhang mit bereits eingetretenen Rissereignis bis zum Ausbleiben von Schäden geschossen werden. Durch diese Maßnahmen wird darauf hingewirkt, dass Wolfsmanagement und Weidetierhaltung weiterhin zwei Säulen sind, um die Brandenburgische Landwirtschaft ökologischer und klimafreundlicher wird.

Das grün geführte Umwelt- und Landwirtschaftsministerium setzt sich außerdem für die bundesweite Einführung einer Weidetierprämie ein, wird die Brandenburgischen Erfahrungen mit dem Wolfsmanagement in eine bundesweite Arbeitsgruppe einbringen und außerdem dem Landtag regelmäßig Bericht über Maßnahmen nach der Wolfsverordnung erstatten, damit auch die parlamentarische Kontrolle - natürlich auch durch Vertreter*innen unserer bündnisgrünen Fraktion - gewährleistet ist.

In den vergangenen Jahren wurde an vielen Beispielen bewiesen, dass ein Nebeneinander von Weidetieren und Wölfen möglich ist, wenn die Weidetierhalter*innen die empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen durchführen. In diesem Sinne werden wir uns weiterhin für den Schutz unserer Wölfe in Brandenburg einsetzen und danken Ihnen und auch der Initiative Natur für Ihr Engagement.

Mit freundlichen Grüßen

Benjamin Raschke



Antwort auf Mail von B. Raschke / Grüne/B90 vom 21.01.21

   

 

                                                                                             Bad Belzig, 24.01.2021

 

Sehr geehrter Herr Raschke,

 

zuerst möchten wir Ihnen für Ihre schnelle Antwort danken.

Da wir Ihre Ansichten leider nicht verstehen und teilen können, ist es für uns zwingend Notwendig, hiermit auf Ihr Schreiben zu antworten.

 

In kurzer Zusammenfassung Ihrer Antwort, haben wir folgendes erlesen:

 

„Die Fraktion Grüne/B90 erkennt den Wolf als besonders geschützte Art an … da sich Weidetierhalter*innen jedoch noch nicht (seit 20 Jahren) an den „neuen Nachbarn“ gewöhnt haben … unterstützen Sie den Abschuss von Wölfen die „Schäden“ verursacht haben und bezeichnen dies als „Präventionsmaßnahme“ zur ökologischen und klimafreundlichen Entwicklung Brandenburgs…“

 

Für uns klingt Ihr Antwortbrief, nicht zuletzt angesichts der aktuellen Situation auf unserem Planeten, wie eine Nachricht aus dem letzten Jahrhundert. Zoonosen, zu denen man durchaus auch den aktuellen Corona-Virus zählen kann, ziehen in regelmäßigen Abständen über die Welt, die Auswirkungen des beschleunigten Klimawandels stehen bereits direkt vor der Haustür und Sie und Ihre Fraktion bemühen sich intensiv darum das biologische Gleichgewicht unter die menschliche Herrschaft und Kontrolle zu bringen???

Die von Ihnen genutzten Begriffe wie „Kulturlandschaft“ und „Nutztierhaltung“ zeigen uns deutlich wie Sie sich in die Gruppe derjenigen einreihen, die die deutlichen Zeichen der Zeit nicht erkennen.

Aktionen wie z.B. „Wald vor Wild“ zeigen uns deutlich, dass es nicht gewollt ist, mit und für die Natur zu agieren, sondern wirtschaftliche Interessen in den Vordergrund der Politik zu stellen.

„Morgen“ schon wird die Welt nicht mehr so sein wie sie mal war und wenn WIR ALLE nicht umgehend handeln, wird diese Entwicklung kein gutes Ende für die Menschen nehmen.

Der Wolf und unser Umgang mit ihm ist ein deutliches Symbol für diese Fehlentwicklung und wir verlangen von Ihnen, dass sie für die Natur, für eine bessere Zukunft und für eine neue Politik stehen!

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Hauschke

Initiative für die Natur

www.initiative-natur.de



Pressemitteilung vom 18.01.2021

 (Wir sind Mitunterzeichner des offenen Briefes!)

Über 150 Bürgerinitiativen und Vereine kritisieren 5G-Dialoginitiative der Bundesregierung

Initiativen fordern ein 5G-Moratorium, eine Technikfolgenabschätzung durch unabhängige Experten, Strahlenminimierung und die Beachtung des Vorsorgeprinzips


Mit einem Offenen Brief (siehe unten) wendet sich das neu gegründete "Bündnis Verantwortungsvoller Mobilfunk Deutschland" an den Bundespräsidenten, die Bundeskanzlerin, Ministerien und Politiker*innen von Bund und Ländern, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), die Strahlenschutzkommission (SSK) sowie an die Öffentlichkeit. Der offene Brief ist eine Reaktion des Bündnisses auf die Offensive der Bundesregierung „Deutschland spricht über 5G“ und enthält 17 Forderungen für eine gesundheitsverträglichere Mobilfunkversorgung.

Thomas Warmbold, ein Mitglied des Bündnisses, bezeichnet das Vorgehen der Bundesregierung beim Mobilfunk als inakzeptabel: "Mit der Dialoginitiative verkauft die Bundesregierung 5G als attraktiv, ohne die Bevölkerung über die Risiken zu informieren. Vor den Gesundheitsgefahren warnen selbst wissenschaftliche Dienste der EU.[1] Verschwiegen wird von der Bundesregierung auch der explodierende Energiebedarf durch 5G, der die Umweltkrise beschleunigen wird.[2] Über die Möglichkeit der totalen Überwachung mit 5G und Big Data schweigt sich das Dialogbüro der Bundesregierung gänzlich aus.[3]

Mit Textbausteinen aus den PR-Abteilungen der Industrie versucht die Bundesregierung die kritischen Kommentare auf ihrer Dialogwebseite abzuspeisen. Daraufhin haben über 150 Bürgerinitiativen unseren Offenen Brief unterschrieben. Warnende wissenschaftliche Erkenntnisse und die gesundheitlichen Beschwerden der Betroffenen müssen endlich ernst genommen werden."

Die Mobilfunkstrahlung wird auch von der WHO als möglicherweise Krebs erregend eingestuft.[4] Neueste Forschungen bestätigen zudem Befindlichkeits- und Fertilitätsstörungen.[5] Besonders empört sind die Bürgerinitiativen darüber, dass sich die Bundesregierung einer 5G-Technikfolgenabschätzung verweigert.[6]

Thomas Warmbold weiter: "Der Rollout von 5G ist ein unverantwortlicher Feldversuch. Kein Medikament würde bei der vorliegenden Studienlage zugelassen werden. Das Bundesamt für Strahlenschutz und die Bundesregierung verstoßen hier gegen alle Prinzipien einer gewissenhaften Vorsorgepolitik und bedienen die Geschäftsmodelle der Industrie. Mit unseren 17 Forderungen setzen wir uns dafür ein, dass die Alternativen, die es für die Strahlenminimierung und eine verantwortungsvolle Mobilfunkversorgung gibt, in den Parlamenten behandelt und von den Ministerien, Kommunen sowie der Mobilfunkindustrie umgesetzt werden.“

 

Koordination des Bündnisses: Michaela Thiele, info@bvmde.org

Pressekontakt des Bündnisses: presse@bvmde.org 

Homepage Bündnis: https://bvmde.org

 

Offener Brief siehe Dateien




Stellungnahme der „Initiative für die Natur“ zum MAZ Beitrag vom 14.01.21 „Belziger Landschaftswiesen: Wasser- und Bodenverband warnt vor Naturschutz um jeden Preis“



Das Klima verhandelt nicht - Es kippt einfach

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„Klimaschutz braucht Moore“

von Christine Elsner 09.08.2019 10:11 Uhr (ZDF.DE)

„Sie speichern riesige Mengen CO2: intakte Moore. Doch weltweit werden sie trockengelegt - für die Land- und Forstwirtschaft. Das verstärkt die Klimaerwärmung dramatisch….

Die heimischen Moore in Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Thüringen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen umfassen laut GMC insgesamt eine Fläche von bis zu 1,8 Millionen Hektar. Davon sind allerdings mehr als 90 Prozent entwässert. Grund: Die Schaffung von Flächen für die Intensivlandwirtschaft sowie für Wirtschaftswälder. Zudem ist der Torf ein wichtiger Rohstoff für den Garten- und Landschaftsbau.“

***

„Moorschutz ist Klimaschutz. Was zunächst als Parole wirkt, wird mit konkreten Zahlen greifbarer:

92 Prozent der deutschen Moorflächen sind entwässert. Drei Viertel dieser Flächen werden land- oder forstwirtschaftlich genutzt. Diese Flächen verursachen 47 Mio. t CO2-Äquivalente – das sind 5,3 Prozent der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen.

Die 47 Mio. t CO2-Äquivalente aus Moorflächen machen zudem mehr als ein Drittel aller Treibhausgasemissionen aus, die der Landwirtschaft zuzuordnen sind. Und das auf einer Fläche, die gerade einmal 4 Prozent der gesamten Bundesfläche ausmacht.

Diese Fakten waren der Grund für die aktuelle Bundesregierung, den Moorschutz im Koalitionsvertrag zu verankern.

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat jetzt mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) eine Moorschutzstrategie erarbeitet, die die Ziele vorgibt. Diese sehen eine stark eingeschränkte land- und forstwirtschaftliche Nutzung vor.

Ziel ist es, bis 2030 die Treibhausgasemissionen aus land- und forstwirtschaftlicher Nutzung von Moorböden um mindestens 5 Mio. t CO2-Äquivalente zu senken.“ (Quelle: agrarheute.com)

***

Wenn man sich ernsthaft fragt ob es um den Willen und die Bedürfnisse der Anrainer und Eigentümer geht, ob es um immer mehr land-und forstwirtschaftliche Nutzflächen geht, ob es um Torf für den Gartenbau geht oder um den Klimaschutz, kann es nur eine Antwort geben.

Schluss mit „Bla, bla, bla“! Schluss mit den ewigen Rangeleien zwischen den Beteiligten! Es geht um unser aller Zukunft!

Jürgen Hauschke

i.A. der „Initiative für die Natur“

www.initiative-natur.de



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